Patientenverfügung zum Ausdrucken
Eine Patientenverfügung zum Ausdrucken bekommst du kostenlos – beim Bundesjustizministerium und bei den Verbraucherzentralen. Wo du seriöse Vordrucke findest, wie du sie richtig ausfüllst und warum das Ausdrucken der leichteste Teil der Aufgabe ist, liest du hier.
Wo du eine Patientenverfügung kostenlos zum Ausdrucken bekommst
Du musst für einen Vordruck nichts bezahlen. Diese Quellen sind seriös und aktuell:
- Bundesministerium der Justiz: Auf bmj.de findest du die Broschüre „Patientenverfügung“ mit Textbausteinen zum Heraustrennen. Das ist die offiziellste Quelle in Deutschland – auch die Inhalte von OVE orientieren sich daran.
- Verbraucherzentralen: geprüfte Vordrucke und Ratgeber, teilweise gegen eine kleine Schutzgebühr.
- Kirchliche Träger und Hospizvereine: etwa die „Christliche Patientenvorsorge“, herausgegeben von den beiden großen Kirchen.
- Deine Krankenkasse: viele Kassen stellen ihren Mitgliedern Vordrucke im Servicebereich bereit.
Bei anonymen Download-Portalen solltest du vorsichtig sein. Dort kursieren Vordrucke, die noch auf § 1901a BGB verweisen – die Vorgängernorm des heutigen § 1827 BGB. Ein Vordruck, der die alte Fassung nennt, ist mindestens veraltet und im Zweifel unvollständig. Welche Vorlagen inhaltlich taugen und welche nicht, vergleichen wir ausführlich unter Patientenverfügung: Muster und Vorlagen.
Drucken, ausfüllen, unterschreiben: die richtige Reihenfolge
Der häufigste Fehler ist, den Vordruck auszudrucken und ihn dann in einem Zug am Küchentisch auszufüllen. Besser funktioniert diese Reihenfolge:
- Erst lesen, dann drucken. Die BMJ-Broschüre hat über 50 Seiten, von denen der eigentliche Vordruck nur ein kleiner Teil ist. Der Rest erklärt die Entscheidungen – und genau den brauchst du.
- Einseitig drucken. Ein beidseitig bedrucktes Blatt wird im Krankenhaus schnell übersehen. Wenn du Seiten ergänzt, nummeriere sie durchgehend.
- Mit Kugelschreiber ausfüllen. Kein Bleistift, keine löschbare Tinte. Wer das Dokument im Ernstfall liest, muss sich darauf verlassen können, dass nichts nachträglich geändert wurde.
- Erst am Ende unterschreiben. Die Unterschrift gehört unter den fertigen Text, zusammen mit Ort und Datum.
- Kopien ziehen. Eine für deine bevollmächtigte Person, eine für die Hausarztpraxis. Das Original behältst du selbst.
Warum Ausdrucken allein nicht reicht
Ein ausgedruckter und unterschriebener Vordruck ist rechtlich eine wirksame Patientenverfügung – die Schriftform nach § 1827 BGB ist damit erfüllt. Ob er dir im Ernstfall etwas nützt, ist allerdings eine andere Frage.
Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden (Beschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16), dass die Formulierung „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ für sich genommen nicht konkret genug ist. Eine Patientenverfügung bindet Ärztinnen und Ärzte nur, wenn sie bestimmte Behandlungssituationen benennt – etwa den Sterbeprozess, eine schwere Hirnschädigung oder eine weit fortgeschrittene Demenz – und dazu bestimmte Maßnahmen, die du in dieser Situation willst oder ablehnst.
Genau daran scheitern ausgedruckte Vordrucke am häufigsten. Wer Kästchen ankreuzt, ohne die Tragweite zu überblicken, erzeugt Festlegungen, die sich widersprechen oder zu pauschal bleiben. Dann muss im Ernstfall doch jemand anderes deuten, was du wohl gemeint hast – und das wolltest du mit dem Dokument gerade verhindern. Was zur Wirksamkeit sonst noch gehört, liest du unter Wann ist eine Patientenverfügung gültig?.
Die Checkliste vor dem Abheften
Geh den ausgefüllten Ausdruck einmal in Ruhe durch, bevor du ihn weglegst:
- Datum und eigenhändige Unterschrift vorhanden? Ohne Unterschrift ist das Dokument unwirksam, ohne Datum angreifbar.
- Verweist der Vordruck auf § 1827 BGB? Steht dort nur § 1901a BGB, stammt er von vor 2023.
- Alle Seiten beisammen und nummeriert? Lose Blätter gehen verloren.
- Keine offenen Stellen? Übersprungene Punkte sind meistens die, auf die es später ankommt.
- Keine Widersprüche? Wenn du eine Maßnahme in einer Situation ablehnst und in einer sehr ähnlichen wünschst, sollte der Grund im Text stehen.
- Findet die Verfügung überhaupt jemand? Ein Ausdruck im Aktenordner nützt nichts, wenn niemand von ihm weiß. Sag deinen Angehörigen, wo das Original liegt, und trag einen Hinweis im Portemonnaie bei dir.
Sinnvoll ist außerdem eine Vorsorgevollmacht: Sie bestimmt die Person, die deine Patientenverfügung im Krankenhaus auch tatsächlich durchsetzt.
Ausdrucken oder digital erstellen?
Beide Wege führen zu einem gültigen Dokument. Sie unterscheiden sich darin, wie viel Einarbeitung sie dir abverlangen.
- Vordruck ausdrucken: kostenlos und sofort verfügbar. Du musst dich aber selbst durch die Erläuterungen arbeiten und entscheiden, welche Bausteine zu dir passen. Gut geeignet, wenn du dir dafür bewusst Zeit nimmst.
- Geführte Erstellung mit OVE: Die App stellt dir pro Behandlungssituation eine erklärte Frage in normaler Sprache. Aus deinen Antworten entsteht ein Dokument aus BMJ-orientierten Textbausteinen – konkret formuliert und ohne Widersprüche. Alle Schritte sind kostenlos, das fertige PDF kostet 9,99 € einmalig. Ausdrucken und unterschreiben musst du es am Ende trotzdem selbst.
Einen Notar brauchst du für keinen der beiden Wege – warum, steht unter Patientenverfügung ohne Notar. Worauf du bei App-Lösungen achten solltest, liest du unter Patientenverfügung per App erstellen.
Den Ausdruck aufbewahren und aktuell halten
Eine Patientenverfügung läuft nicht ab. Trotzdem solltest du deinen Ausdruck alle ein bis zwei Jahre hervorholen, durchlesen und mit neuem Datum und neuer Unterschrift bestätigen – das zeigt im Ernstfall, dass die Festlegungen noch deinem Willen entsprechen. Ändert sich etwas Grundlegendes an deiner Gesundheit oder Lebenssituation, schreibst du die Verfügung neu und vernichtest die alte Fassung samt allen Kopien.
Häufige Fragen zum Ausdrucken
Ist eine ausgedruckte Patientenverfügung rechtsgültig?
Ja. Die Patientenverfügung muss nach § 1827 BGB schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. Ob der Text gedruckt, getippt oder handschriftlich ist, spielt keine Rolle. Eigenhändig sein muss nur die Unterschrift.
Wo bekomme ich eine Patientenverfügung kostenlos zum Ausdrucken?
Das Bundesministerium der Justiz stellt auf bmj.de eine Broschüre mit Textbausteinen kostenlos bereit. Auch Verbraucherzentralen, Krankenkassen und kirchliche Träger bieten Vordrucke an, teils gegen eine kleine Schutzgebühr.
Muss ich die Patientenverfügung handschriftlich ausfüllen?
Nein. Du darfst den Vordruck am Rechner ausfüllen und ihn dann ausdrucken. Nur die Unterschrift muss von deiner eigenen Hand stammen. Wenn du auf Papier ausfüllst, nimm einen Kugelschreiber und keinen Bleistift.
Muss der Ausdruck beglaubigt werden?
Nein. Eine Patientenverfügung braucht weder Notar noch Beglaubigung, unabhängig davon, ob sie aus einem Vordruck, von einer Kanzlei oder aus einer App stammt. Die Schriftform mit Unterschrift genügt.
Wie viele Kopien sollte ich ausdrucken?
Das Original behältst du selbst. Sinnvoll sind Kopien für deine bevollmächtigte Person und für die Hausarztpraxis. Wichtiger als die Zahl der Kopien ist, dass deine Angehörigen wissen, dass es das Dokument gibt und wo das Original liegt.