Vorsorgevollmacht erstellen

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer für dich entscheidet und handelt, wenn du es selbst nicht mehr kannst – gegenüber Bank, Behörden und Ärzten. So setzt du sie rechtssicher auf, ohne Betreuungsverfahren und ohne Jurist.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist die Erlaubnis an eine Person deines Vertrauens, in deinem Namen zu handeln, falls du dazu selbst nicht mehr in der Lage bist – etwa nach einem Schlaganfall, Unfall oder bei Demenz. Ohne sie bestimmt im Ernstfall das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, der dich nicht zwingend kennt. Mit ihr entscheidest du selbst, wer das übernimmt. Eine kompakte Einführung mit den häufigsten Erstfragen findest du unter Was ist eine Vorsorgevollmacht?.

Was kann eine Vorsorgevollmacht regeln?

Du legst fest, für welche Bereiche die Vollmacht gilt. Üblich sind:

  • Gesundheitssorge: Entscheidungen über ärztliche Behandlungen, Einsicht in Unterlagen, Wahl von Ärzten und Pflege.
  • Aufenthalt und Wohnung: Wohnungsangelegenheiten, ggf. Umzug in eine Pflegeeinrichtung.
  • Vermögen und Behörden: Bankgeschäfte, Verträge, Post, Kontakt mit Ämtern und Versicherungen.
  • Vertretung vor Gericht.

Die Vorlage in OVE orientiert sich an den Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz. Du wählst pro Bereich, was die bevollmächtigte Person darf – den rechtssicheren Text formuliert die App daraus.

Wen sollte ich bevollmächtigen?

Wähle eine Person, der du uneingeschränkt vertraust – oft Partner, Kind oder ein enger Freund. Wichtig: Sprich vorher mit ihr, denn die Aufgabe ist verantwortungsvoll. Zwei Eigenschaften zählen mehr als der Verwandtschaftsgrad: Die Person sollte erreichbar sein (wer im Ausland lebt, kann bei der Bank vor Ort wenig ausrichten) und belastbar genug, um im Ernstfall auch unangenehme Entscheidungen zu treffen.

Benenne außerdem eine Ersatzperson für den Fall, dass die erste Wahl selbst erkrankt, verhindert ist oder vor dir verstirbt. Das ist der am häufigsten vergessene Punkt – und der, der eine Vollmacht im Ernstfall wertlos macht.

Mehrere Bevollmächtigte: einzeln oder gemeinsam?

Du kannst mehrere Personen bevollmächtigen. Entscheidend ist, wie sie handeln dürfen:

  • Einzelvertretung: Jede Person darf allein entscheiden. Praktisch und schnell – im Ernstfall muss niemand auf den anderen warten. Der Standardfall.
  • Gesamtvertretung: Alle müssen gemeinsam handeln. Das erhöht die Kontrolle, kann aber blockieren, wenn eine Person nicht erreichbar ist oder sich die Bevollmächtigten uneinig sind.
  • Aufgeteilt nach Bereichen: etwa die Tochter für Gesundheit, der Sohn für Finanzen. Sinnvoll, wenn Fähigkeiten und Nähe unterschiedlich verteilt sind – braucht aber eine saubere Abgrenzung, damit sich niemand für zuständig hält und dann doch keiner handelt.

Für die meisten Familien ist Einzelvertretung mit einer klar benannten Ersatzperson der praktikabelste Weg. Gesamtvertretung klingt sicherer, als sie ist: Sie schützt vor Alleingängen, verlagert das Risiko aber auf die Handlungsunfähigkeit im entscheidenden Moment.

Missbrauch verhindern: was wirklich hilft

Die Sorge ist berechtigt und der häufigste Grund, warum Menschen das Dokument aufschieben: Eine Vollmacht gibt weitreichende Befugnisse, gerade beim Vermögen. Diese Mittel begrenzen das Risiko, ohne die Vollmacht praxisuntauglich zu machen:

  • Das Original zurückhalten. Banken und Behörden verlangen in der Regel das Original. Solange es in deinem Besitz bleibt und die bevollmächtigte Person weiß, wo es im Ernstfall liegt, kann sie die Vollmacht nicht vorzeitig einsetzen.
  • Absprachen im Innenverhältnis. Du kannst schriftlich festhalten, wann und wofür die Vollmacht benutzt werden darf – etwa erst bei ärztlich bestätigter Handlungsunfähigkeit. Nach außen bleibt die Vollmacht wirksam, im Verhältnis zu dir ist die Person daran gebunden.
  • Kontrollbevollmächtigte. Eine zweite Person erhält ausschließlich das Recht, Rechenschaft zu verlangen und die Vollmacht im Ernstfall zu widerrufen. Das schafft Kontrolle, ohne den Alltag zu blockieren.
  • Bereiche bewusst ausklammern. Was nicht in der Vollmacht steht, darf die Person nicht – etwa Schenkungen an sich selbst.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

In den meisten Fällen nicht – die Schriftform mit Unterschrift genügt. Eine notarielle Beurkundung ist nur nötig, wenn die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme von Krediten umfassen soll; was das kostet, steht unter Was kostet eine Vorsorgevollmacht?. Für die Bank empfiehlt sich zusätzlich eine separate Kontovollmacht, da viele Institute auf ihren eigenen Vordrucken bestehen – warum das so ist und wie du damit umgehst, erklärt Vorsorgevollmacht und Bank.

Wenn du die einzelnen Schritte in der richtigen Reihenfolge durchgehen willst – von der Auswahl der Person bis zur Aufbewahrung – findest du sie in unserer Anleitung in sechs Schritten.

Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht?

Eine der häufigsten Fragen – und eine, bei der zwei Ebenen auseinanderfallen. Nach außen, also gegenüber Bank, Ärzten und Behörden, ist die Vollmacht ab der Unterschrift wirksam. Sie tritt nicht automatisch erst „im Ernstfall" in Kraft. Im Innenverhältnis kannst du dagegen festlegen, dass sie erst benutzt werden soll, wenn du selbst nicht mehr handeln kannst.

Naheliegend wäre, die Wirksamkeit direkt an eine Bedingung zu knüpfen („gilt erst bei Geschäftsunfähigkeit"). In der Praxis ist genau das der Fehler: Bank oder Behörde müssten dann jedes Mal prüfen, ob die Bedingung eingetreten ist – und lehnen die Vollmacht im Zweifel ab. Der bewährte Weg ist deshalb: nach außen sofort wirksam, nach innen durch Absprache und den Verbleib des Originals gebunden.

Digitale Angelegenheiten nicht vergessen

Ein Bereich, den ältere Vordrucke oft übergehen: E-Mail-Konten, Online-Banking, Verträge bei Streaming- und Mobilfunkanbietern, Cloud-Speicher, Social-Media-Profile. Ohne ausdrückliche Erwähnung tun sich Anbieter schwer, einer bevollmächtigten Person Zugang zu geben – und laufende Abos kündigen sich nicht von selbst.

Nimm die digitalen Angelegenheiten deshalb ausdrücklich in die Vollmacht auf. Zugangsdaten gehören allerdings nicht in das Dokument selbst: Es wird im Ernstfall bei Banken und Behörden vorgelegt. Bewahre sie getrennt auf und vermerke in der Vollmacht nur, wer darauf zugreifen darf.

Wo die Vollmacht aufbewahrt wird

Anders als bei der Patientenverfügung zählt hier das Original: Banken und Behörden akzeptieren meist keine Kopie. Daraus ergibt sich ein Zielkonflikt – das Original muss im Ernstfall schnell verfügbar sein, soll aber nicht vorzeitig eingesetzt werden können.

Bewährt hat sich: Das Original bleibt bei dir an einem Ort, den die bevollmächtigte Person kennt; sie erhält eine Kopie zur Information. Das Bankschließfach ist der schlechteste Ort, weil dort ohne Vollmacht niemand herankommt – ein Zirkelschluss, der die Vollmacht wertlos macht. Zusätzlich kannst du die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen: Es speichert nur, dass es sie gibt und wo sie liegt. Betreuungsgerichte fragen dort vor jedem Verfahren ab – und verzichten auf die Betreuung, wenn eine passende Vollmacht existiert.

Ändern und widerrufen

Du kannst die Vollmacht jederzeit widerrufen, solange du geschäftsfähig bist – formlos, ohne Begründung. Entscheidend ist die Praxis: Fordere das Original zurück und vernichte es. Solange jemand das unterschriebene Original in der Hand hält, kann er damit gegenüber Dritten auftreten, die vom Widerruf nichts wissen. Informiere zusätzlich alle Stellen, denen die Vollmacht vorgelegt wurde, und lass einen Registereintrag löschen oder ändern.

Ändern heißt in der Praxis: neue Vollmacht mit aktuellem Datum aufsetzen, alte widerrufen und einsammeln. Nach einer Trennung oder Scheidung solltest du die Vollmacht dringend überprüfen – sie erlischt nicht automatisch, wenn die Ehe endet.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Beide greifen, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst – aber unterschiedlich. Die Vorsorgevollmacht vermeidet ein gerichtliches Betreuungsverfahren ganz, weil deine Vertrauensperson direkt handeln darf. Eine Betreuungsverfügung bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls doch eine Betreuung nötig wird – etwa wenn die bevollmächtigte Person ausfällt. Den vollständigen Vergleich findest du unter Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

Und was ist mit dem Ehepartner? Viele Paare gehen davon aus, dass sie füreinander ohnehin entscheiden dürfen. Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt seit 2023 tatsächlich – aber nur für Gesundheitsfragen und nur für sechs Monate. Für Bank, Verträge und Behörden hilft es nicht; ohne Vollmacht bleiben Angehörige dort weitgehend handlungsunfähig.

Zusammen mit der Patientenverfügung, die festlegt was medizinisch geschehen soll, bilden die drei Dokumente ein vollständiges Vorsorge-Paket: Die Vollmacht bestimmt, wer spricht. In OVE kannst du alle drei erstellen.

So macht OVE das einfacher.

  • Eine Frage nach der anderen, in normaler Sprache – kein 40-seitiges PDF.
  • 15 Minuten am Tag. Die ersten Schritte sind kostenlos.
  • Vorlagen orientiert am Bundesjustizministerium. Daten bleiben auf deinem Gerät.

Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht

Brauche ich für eine Vorsorgevollmacht einen Notar?

Meist nicht. Die Schriftform mit Unterschrift reicht. Ein Notar ist nur nötig, wenn die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte oder Kredite umfassen soll.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Kannst du nicht mehr selbst entscheiden, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann eine fremde Person sein. Auch Ehepartner dürfen nicht automatisch alles regeln.

Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?

Ja. Du kannst Aufgaben aufteilen, etwa Gesundheit und Finanzen auf verschiedene Personen, oder eine Ersatzperson benennen, falls die erste ausfällt.

Was kostet es, mit OVE eine Vorsorgevollmacht zu erstellen?

9,99 Euro pro Dokument, einmalig. Die ersten Schritte sind kostenlos. Alle drei Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) gibt es im Komplettpaket für 19,99 Euro.

Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht?

Nach außen ab der Unterschrift, nicht erst im Ernstfall. Im Innenverhältnis kannst du festlegen, dass sie erst benutzt werden soll, wenn du selbst nicht mehr handeln kannst. Die Wirksamkeit direkt an eine Bedingung zu knüpfen ist unpraktisch, weil Banken und Behörden die Vollmacht dann oft ablehnen.

Wie kann ich Missbrauch der Vollmacht verhindern?

Behalte das Original, solange du handlungsfähig bist — Banken und Behörden verlangen es. Halte im Innenverhältnis schriftlich fest, wann die Vollmacht benutzt werden darf. Du kannst außerdem eine Kontrollbevollmächtigte benennen, die Rechenschaft verlangen und die Vollmacht widerrufen darf.

Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit und formlos, solange du geschäftsfähig bist. Wichtig ist, das Original zurückzufordern und zu vernichten sowie alle Stellen zu informieren, denen die Vollmacht vorgelegt wurde. Nach einer Trennung erlischt die Vollmacht nicht automatisch — sie sollte dann aktiv widerrufen werden.

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