Vorsorgevollmacht erstellen

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer für dich entscheidet und handelt, wenn du es selbst nicht mehr kannst – gegenüber Bank, Behörden und Ärzten. So setzt du sie rechtssicher auf, ohne Betreuungsverfahren und ohne Jurist.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist die Erlaubnis an eine Person deines Vertrauens, in deinem Namen zu handeln, falls du dazu selbst nicht mehr in der Lage bist – etwa nach einem Schlaganfall, Unfall oder bei Demenz. Ohne sie bestimmt im Ernstfall das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, der dich nicht zwingend kennt. Mit ihr entscheidest du selbst, wer das übernimmt.

Was kann eine Vorsorgevollmacht regeln?

Du legst fest, für welche Bereiche die Vollmacht gilt. Üblich sind:

  • Gesundheitssorge: Entscheidungen über ärztliche Behandlungen, Einsicht in Unterlagen, Wahl von Ärzten und Pflege.
  • Aufenthalt und Wohnung: Wohnungsangelegenheiten, ggf. Umzug in eine Pflegeeinrichtung.
  • Vermögen und Behörden: Bankgeschäfte, Verträge, Post, Kontakt mit Ämtern und Versicherungen.
  • Vertretung vor Gericht.

Die Vorlage in OVE orientiert sich an den Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz. Du wählst pro Bereich, was die bevollmächtigte Person darf – den rechtssicheren Text formuliert die App daraus.

Wen sollte ich bevollmächtigen?

Wähle eine Person, der du uneingeschränkt vertraust – oft Partner, Kind oder ein enger Freund. Wichtig: Sprich vorher mit ihr, denn die Aufgabe ist verantwortungsvoll. Du kannst mehrere Personen bevollmächtigen, etwa eine für Gesundheit und eine für Finanzen, oder eine Ersatzperson benennen, falls die erste ausfällt.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

In den meisten Fällen nicht – die Schriftform mit Unterschrift genügt. Eine notarielle Beurkundung ist nur nötig, wenn die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme von Krediten umfassen soll. Für die Bank empfiehlt sich zusätzlich eine separate Bankvollmacht, da viele Institute eigene Formulare verlangen.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Beide greifen, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst – aber unterschiedlich. Die Vorsorgevollmacht vermeidet ein gerichtliches Betreuungsverfahren ganz, weil deine Vertrauensperson direkt handeln darf. Eine Betreuungsverfügung bestimmt nur, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls doch eine Betreuung nötig wird. Wer eine Vorsorgevollmacht hat, braucht in der Regel keine Betreuungsverfügung.

So macht OVE das einfacher.

  • Eine Frage nach der anderen, in normaler Sprache – kein 40-seitiges PDF.
  • 15 Minuten am Tag. Die ersten Schritte sind kostenlos.
  • Vorlagen orientiert am Bundesjustizministerium. Daten bleiben auf deinem Gerät.
Im App Store laden Android folgt in Kürze

Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht

Brauche ich für eine Vorsorgevollmacht einen Notar?

Meist nicht. Die Schriftform mit Unterschrift reicht. Ein Notar ist nur nötig, wenn die Vollmacht auch Immobilien­geschäfte oder Kredite umfassen soll.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Kannst du nicht mehr selbst entscheiden, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann eine fremde Person sein. Auch Ehepartner dürfen nicht automatisch alles regeln.

Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?

Ja. Du kannst Aufgaben aufteilen, etwa Gesundheit und Finanzen auf verschiedene Personen, oder eine Ersatzperson benennen, falls die erste ausfällt.

Was kostet es, mit OVE eine Vorsorgevollmacht zu erstellen?

9,99 € pro Dokument, einmalig. Die ersten Schritte sind kostenlos. Beide Dokumente zusammen gibt es im Paket günstiger.