Patientenverfügung erstellen

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen du willst und welche nicht – für den Fall, dass du dich selbst nicht mehr äußern kannst. So setzt du sie rechtssicher auf, ohne Jurist und ohne 40-seitiges Formular.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung bestimmst du im Voraus, wie du medizinisch behandelt werden möchtest, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst – etwa nach einem Unfall, im Koma oder bei fortgeschrittener Demenz. Ärztinnen und Ärzte sind an eine wirksame Patientenverfügung gebunden. Sie nimmt deinen Angehörigen die Last, in einer Ausnahmesituation raten zu müssen, was du gewollt hättest.

Die rechtliche Grundlage steht in § 1827 BGB (früher § 1901a). Eine Patientenverfügung ist nur gültig, wenn du sie im einwilligungsfähigen Zustand und schriftlich verfasst hast. Wenn du zuerst die Grundlagen sortieren möchtest – wofür das Dokument da ist, wer es braucht und was ohne es passiert – beginne bei Was ist eine Patientenverfügung?.

Was muss in eine Patientenverfügung hinein?

Damit deine Patientenverfügung im Ernstfall greift, muss sie konkret sein. Pauschale Sätze wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen oft nicht. Diese Punkte gehören hinein:

  • Deine Person: Name, Geburtsdatum, Anschrift.
  • Konkrete Behandlungssituationen: z. B. Sterbeprozess, schwere Hirnschädigung, fortgeschrittene Demenz.
  • Deine Entscheidung je Situation: welche Maßnahmen du willst (z. B. künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung) und welche nicht.
  • Wünsche zur Schmerzbehandlung und zu Ort und Begleitung (z. B. Sterben zu Hause, Seelsorge).
  • Datum und eigenhändige Unterschrift.

Die Vorlagen in OVE orientieren sich an den Textbausteinen und Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz. Du beantwortest pro Situation eine klare Frage – den juristisch sauberen Satz formuliert die App daraus.

Die vier Behandlungssituationen – und was du je Situation festlegst

Der Kern jeder Patientenverfügung ist die Kombination aus Situation und Entscheidung: nicht „keine Apparatemedizin", sondern „in dieser Lage diese Maßnahme ja, jene nein". Das Bundesjustizministerium unterscheidet vier Situationen, die auch OVE nacheinander abfragt:

  • Der Sterbeprozess hat begonnen. Der Verlauf ist unumkehrbar und das Lebensende steht unmittelbar bevor.
  • Unheilbare, tödlich verlaufende Erkrankung im Endstadium – auch wenn der Sterbeprozess noch nicht eingesetzt hat.
  • Schwere Gehirnschädigung nach Unfall, Schlaganfall oder Sauerstoffmangel, bei der die Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zurückkehrt.
  • Weit fortgeschrittene Demenz oder Wachkoma, in denen du Nahrung und Flüssigkeit nicht mehr auf natürlichem Weg zu dir nehmen kannst.

Für jede dieser Situationen entscheidest du getrennt über die einzelnen Maßnahmen: lebenserhaltende Behandlung allgemein, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Antibiotika – und die Schmerz- und Symptombehandlung, die fast alle Menschen ausdrücklich wünschen, auch wenn sie andere Maßnahmen ablehnen.

Dass dieselbe Frage in vier Situationen unterschiedlich beantwortet wird, ist der Normalfall, kein Widerspruch: Viele Menschen wollen im Sterbeprozess keine Wiederbelebung mehr, bei einer schweren Gehirnschädigung mit unklarer Prognose aber sehr wohl eine zeitlich befristete Behandlung. Genau diese Differenzierung macht eine Verfügung im Ernstfall belastbar – warum pauschale Formulierungen dagegen ins Leere laufen, steht unter Wann ist eine Patientenverfügung gültig?.

Ergänzend hältst du fest, was dir jenseits der Medizin wichtig ist: Ort und Begleitung (zu Hause statt Klinik, seelsorgerlicher Beistand, wer bei dir sein soll) und deine Wertvorstellungen – ein kurzer Text darüber, was für dich Lebensqualität ausmacht. Der ist rechtlich kein Muss, hilft aber Ärzten und Angehörigen bei genau den Fällen, die deine Verfügung nicht wörtlich trifft.

Patientenverfügung erstellen: in vier Schritten

  1. Situation klären. Du beantwortest ein paar Fragen zu deiner Lebenssituation. Daraus baut OVE deinen Plan.
  2. Schritt für Schritt entscheiden. Eine Frage am Tag, rund 15 Minuten. Du legst für jede Behandlungssituation fest, was du willst.
  3. Dokument prüfen. Am Ende hast du eine vollständige Patientenverfügung in klarer, rechtssicherer Sprache.
  4. Drucken und unterschreiben. Du exportierst das PDF, druckst es aus und unterschreibst es eigenhändig. Damit ist es rechtskräftig.

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Nein. Eine Patientenverfügung muss weder notariell beglaubigt noch ärztlich gegengezeichnet werden. Es genügt die Schriftform mit deiner eigenhändigen Unterschrift. Sinnvoll ist es allerdings, deine Werte und Behandlungswünsche einmal mit deinem Hausarzt zu besprechen – und die Verfügung dort zu hinterlegen, wo Angehörige sie im Ernstfall finden.

Wie bleibt die Patientenverfügung gültig?

Eine Patientenverfügung läuft nicht ab und muss nicht regelmäßig erneuert werden. Empfehlenswert ist trotzdem, sie alle ein bis zwei Jahre durchzusehen und mit Datum und Unterschrift zu bestätigen – das zeigt im Zweifel, dass sie noch deinem aktuellen Willen entspricht. Ändert sich deine Lebenssituation grundlegend, solltest du sie anpassen.

Ändern und widerrufen: jederzeit, formlos

Du bist an deine Patientenverfügung nicht gebunden. Solange du einwilligungsfähig bist, kannst du sie jederzeit und formlos widerrufen – ein mündliches Wort gegenüber dem Behandlungsteam genügt, eine Begründung brauchst du nicht. Auch wer eine Verfügung verfasst hat, wird im Krankenhaus zuerst gefragt, solange er antworten kann: Der aktuell geäußerte Wille geht dem geschriebenen immer vor.

Für Änderungen gilt in der Praxis: Statt im alten Dokument zu streichen, erstellst du besser eine vollständig neue Fassung mit aktuellem Datum und vernichtest alle alten Ausdrucke. Sonst kursieren im Ernstfall zwei Versionen, und niemand weiß, welche gilt. Denk daran, auch die Kopien einzusammeln, die du weitergegeben hast – und deine bevollmächtigte Person zu informieren.

Wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird

Eine Verfügung, die im Ernstfall niemand findet, wirkt wie keine. Das ist der praktisch häufigste Grund, warum sorgfältig erstellte Dokumente wirkungslos bleiben – im Bankschließfach zum Beispiel ist sie am schlechtesten aufgehoben, weil dort niemand rechtzeitig herankommt. Bewährt hat sich diese Kombination:

  • Das Original zu Hause an einem Ort, den deine Angehörigen kennen – griffbereit, nicht weggeschlossen.
  • Kopien für die bevollmächtigte Person und, wenn du magst, für deine Hausarztpraxis; bei einer geplanten Operation gehört eine Kopie in die Klinikakte.
  • Ein Hinweiskarte im Geldbeutel, die vermerkt, dass eine Patientenverfügung existiert, wo sie liegt und wer bevollmächtigt ist. Im Notfall schaut das Rettungsteam dort zuerst nach.
  • Optional das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Es speichert nicht den Inhalt, sondern nur den Hinweis, dass es ein Dokument gibt und wo es liegt; Betreuungsgerichte fragen dort ab.

Wie du vom fertigen Dokument zum unterschriebenen Ausdruck in der Hand kommst, steht Schritt für Schritt unter Patientenverfügung zum Ausdrucken.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: zwei Dokumente, zwei Aufgaben

Die Patientenverfügung sagt, was geschehen soll. Sie sagt nicht, wer für dich spricht – und keine Verfügung kann jede denkbare Situation vorwegnehmen. Genau dort greift die Vorsorgevollmacht: Sie bestimmt eine Person deines Vertrauens, die deinen Willen in den Lücken auslegt und gegenüber Ärzten, Behörden und Banken durchsetzt.

Ohne Vollmacht ist im Ernstfall selbst der Ehepartner nur eingeschränkt handlungsfähig – das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur für Gesundheitsfragen und nur sechs Monate. Fehlt beides, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, und das dauert Wochen bis Monate. Deshalb die klare Empfehlung: beide Dokumente, nicht eines von beiden. Was jedes von beiden leistet, vergleichen wir unter Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – der Unterschied.

Sonderfall Demenz: der Zeitpunkt entscheidet

Bei einer beginnenden Demenz gilt eine Frist, die sich nicht verlängern lässt: Verfassen kannst du eine Patientenverfügung nur, solange du einwilligungsfähig bist – also verstehst, worüber du entscheidest. Eine Diagnose allein schließt das nicht aus; im frühen Stadium ist die Einwilligungsfähigkeit in der Regel gegeben. Aber sie schwindet, und mit ihr die Möglichkeit, überhaupt noch vorzusorgen.

Wer eine solche Diagnose bekommt, sollte deshalb nicht warten. Zwei Dinge helfen zusätzlich: die Behandlungssituation „fortgeschrittene Demenz" besonders konkret zu beschreiben – vor allem zur künstlichen Ernährung, die genau hier zur Streitfrage wird – und sich die Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift ärztlich bestätigen zu lassen. Pflicht ist das nicht, aber es nimmt späteren Zweifeln den Boden.

So macht OVE das einfacher.

  • Eine Frage nach der anderen, in normaler Sprache – kein 40-seitiges PDF.
  • 15 Minuten am Tag. Die ersten Schritte sind kostenlos.
  • Vorlagen orientiert am Bundesjustizministerium. Daten bleiben auf deinem Gerät.

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Brauche ich für eine Patientenverfügung einen Anwalt?

Nein. Du kannst eine Patientenverfügung selbst erstellen, solange sie schriftlich, konkret und eigenhändig unterschrieben ist. OVE führt dich Schritt für Schritt durch die nötigen Entscheidungen.

Ab welchem Alter ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Verfassen kann sie jede volljährige, einwilligungsfähige Person. Sinnvoll ist sie in jedem Alter, denn ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen.

Was kostet es, mit OVE eine Patientenverfügung zu erstellen?

9,99 Euro pro Dokument, einmalig. Die ersten Schritte sind kostenlos, du siehst erst, wie es funktioniert, bevor du dich entscheidest. Alle drei Vorsorgedokumente zusammen gibt es im Komplettpaket für 19,99 Euro.

Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?

An einem Ort, den deine Angehörigen kennen und im Ernstfall schnell finden. Eine Notfallkarte im Geldbeutel mit Hinweis auf Ablageort und bevollmächtigte Person hilft. Nicht ins Bankschließfach: Dort kommt im Ernstfall niemand rechtzeitig heran.

Kann ich meine Patientenverfügung später ändern oder widerrufen?

Ja, jederzeit und formlos, solange du einwilligungsfähig bist. Für Änderungen erstellst du am besten eine neue Fassung mit aktuellem Datum und vernichtest die alten Ausdrucke, damit im Ernstfall nicht zwei Versionen kursieren.

Reicht eine Patientenverfügung allein aus?

Meistens nicht. Sie regelt, welche Behandlung du willst, bestimmt aber niemanden, der für dich spricht und deinen Willen durchsetzt. Dafür brauchst du zusätzlich eine Vorsorgevollmacht. Ohne sie entscheidet im Zweifel ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer.

Kann ich bei einer Demenz-Diagnose noch eine Patientenverfügung erstellen?

In der Regel ja, solange du einwilligungsfähig bist — im frühen Stadium ist das meist der Fall. Weil die Einwilligungsfähigkeit mit der Zeit schwindet, solltest du nicht warten. Eine ärztliche Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift beugt späteren Zweifeln vor.

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