Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Festlegung, welche medizinischen Behandlungen du willst und welche nicht – für den Fall, dass du dich selbst nicht mehr äußern kannst. Ärzte sind daran gebunden.
Wofür ist eine Patientenverfügung da?
Nach einem schweren Unfall, im Koma oder bei fortgeschrittener Demenz kann es sein, dass du nicht mehr selbst sagen kannst, wie du behandelt werden möchtest. Mit einer Patientenverfügung triffst du diese Entscheidungen im Voraus. Ohne sie müssen Ärzte und Angehörige raten, was du gewollt hättest – oft in einer ohnehin belastenden Situation.
Was regelt sie konkret?
Du legst für bestimmte Situationen fest, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst oder ablehnst. Typische Themen sind:
- Künstliche Beatmung und Wiederbelebung
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Ort der Behandlung und Begleitung im Sterben
Wann ist eine Patientenverfügung gültig?
Sie ist gültig, wenn du sie schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben hast und im Moment des Verfassens einwilligungsfähig warst. Außerdem muss sie konkret genug sein: Pauschale Wünsche reichen rechtlich oft nicht. Die rechtliche Grundlage steht in § 1827 BGB.
Wer braucht eine Patientenverfügung?
Grundsätzlich jeder volljährige Mensch – unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand. Ein Unfall kann jeden treffen. Wer keine Patientenverfügung hat, überlässt im Ernstfall anderen die Entscheidung über die eigene Behandlung.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung regelt das Was der medizinischen Behandlung. Wer in deinem Namen mit Ärzten und Behörden spricht, regelst du in der Vorsorgevollmacht. Beide ergänzen sich – am besten hast du beide.
Häufige Fragen
Ist eine Patientenverfügung für Ärzte verbindlich?
Ja. Eine wirksame Patientenverfügung ist für Ärztinnen und Ärzte bindend, sofern sie auf die konkrete Behandlungssituation zutrifft.
Kann ich meine Patientenverfügung ändern?
Jederzeit. Du kannst sie anpassen oder widerrufen, solange du einwilligungsfähig bist. Die jüngste Fassung gilt.
Brauche ich dafür einen Anwalt?
Nein. Du kannst sie selbst erstellen. OVE führt dich Schritt für Schritt durch die nötigen Entscheidungen.