Was kostet eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung kann kostenlos sein oder mehrere Hundert Euro kosten – je nachdem, ob du einen Vordruck nutzt, zum Anwalt gehst oder eine App verwendest. Hier siehst du, womit du wirklich rechnen musst.
Die Kosten im Überblick
| Weg | Kosten | Aufwand für dich |
|---|---|---|
| Kostenloser Vordruck (PDF) | 0 € | Hoch – du musst alles selbst formulieren und einordnen |
| OVE App | 9,99 € einmalig | Gering – Schritt für Schritt, fertige Formulierung |
| Anwaltliche Beratung | Erstberatung max. 190 € netto (§ 34 RVG) | Gering, aber Termin nötig |
| Notarielle Beurkundung (freiwillig) | ca. 60–165 € | Gering, aber Termin nötig |
| Beratungsstelle | 0–50 € | Mittel – Termin und Wartezeit |
Warum ein Vordruck nicht immer „kostenlos" ist
Einen kostenlosen Vordruck gibt es schnell – etwa vom Bundesjustizministerium. Der Haken: Du musst selbst entscheiden, welche Textbausteine zu deiner Situation passen, und sie korrekt ausfüllen. Pauschale oder widersprüchliche Angaben machen eine Patientenverfügung im Ernstfall unwirksam. Die eigentliche Arbeit – und das Risiko – bleibt bei dir. Welche Vordrucke seriös sind und woran gute Vorlagen scheitern, steht unter Muster und Vorlagen im Check.
Was kostet der Notar – und wann brauchst du ihn?
Für die Patientenverfügung: gar nicht. Sie ist ohne Notar rechtsgültig, § 1827 BGB verlangt nur Schriftform und deine eigenhändige Unterschrift. Wer trotzdem zum Notariat geht, zahlt für eine Beurkundung je nach Aufwand etwa 60 bis 165 Euro, für eine reine Unterschriftsbeglaubigung ab rund 20 Euro. Die Gebühren stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundesweit gleich – Preisvergleiche zwischen Notariaten bringen also nichts.
Sinnvoll ist die Beurkundung in zwei Konstellationen: wenn Zweifel an deiner Einwilligungsfähigkeit entstehen könnten – etwa bei beginnender Demenz, denn der Notar hält fest, dass du bei der Errichtung einwilligungsfähig warst – oder wenn du mit Anfechtungen aus der Familie rechnest. Für alle anderen ist es ausgegebenes Geld ohne Gegenwert.
Ein wichtiger Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Dort richten sich die Notarkosten nach deinem Vermögen und können vierstellig werden, und bei Immobilien ist die notarielle Form sogar Pflicht. Bei der Patientenverfügung gibt es diese Abhängigkeit nicht – sie kostet unabhängig von deinem Vermögen dasselbe.
Versteckte Kosten, an die kaum jemand denkt
Der Preis des Dokuments ist selten der ganze Preis. Drei Posten fallen zusätzlich an oder werden übersehen:
- Kopien und Ausdrucke. Du brauchst mindestens ein unterschriebenes Original, dazu Kopien für die bevollmächtigte Person, die Hausarztpraxis und die Klinikakte. Wenige Euro, aber sie gehören zur Rechnung.
- Das Zentrale Vorsorgeregister. Die Eintragung bei der Bundesnotarkammer ist freiwillig und kostet eine einmalige Gebühr im niedrigen zweistelligen Bereich. Sie speichert nur, dass ein Dokument existiert und wo es liegt.
- Die Aktualisierung. Wer alle paar Jahre zum Anwalt geht, zahlt jedes Mal neu. Wer sein Dokument selbst oder per App erstellt, aktualisiert es ohne Zusatzkosten – ein Punkt, der über zehn Jahre gerechnet den größten Unterschied macht.
Was kostet eine Patientenverfügung mit OVE?
Mit OVE zahlst du 9,99 € einmalig pro Dokument – kein Abo, keine Folgekosten. Die ersten Schritte sind kostenlos, du siehst also erst, wie es funktioniert, bevor du dich entscheidest. Alle drei Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) gibt es im Komplettpaket für 19,99 €. Du beantwortest pro Situation eine klare Frage, den rechtssicheren Text formuliert die App daraus – orientiert an den Empfehlungen des Bundesjustizministeriums.
Lohnt sich der Anwalt?
Eine anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn deine Situation besonders komplex ist – etwa bei seltenen Erkrankungen oder strittigen Familienverhältnissen. Bei der Beratung schützt dich das Gesetz vor Überraschungen: Für Verbraucher darf eine anwaltliche Erstberatung nach § 34 RVG höchstens 190 Euro netto kosten, der gesamte Beratungsauftrag höchstens 250 Euro netto. Wird daraus ein umfassenderer Auftrag, ist das Honorar frei vereinbar – frag den Preis deshalb vorher ab.
Für die meisten Menschen reicht eine sorgfältig erstellte Patientenverfügung ohne Notar und ohne Anwalt völlig aus. Der wirksamste Hebel für die Qualität ist ohnehin ein anderer und kostet meist nichts: das Gespräch mit der Hausärztin. Sie kann dir erklären, was künstliche Ernährung im Alltag bedeutet oder wie eine Reanimation in deinem Alter realistisch verläuft – genau das Wissen, das aus einer allgemeinen Verfügung eine belastbare macht.
Was ist der Preis wirklich wert?
Die ehrliche Rechnung sieht so aus: Der Vordruck ist kostenlos, verlagert aber die schwierigen Entscheidungen komplett auf dich. Der Anwalt nimmt dir die Formulierung ab, kostet aber das Zwanzig- bis Vierzigfache und braucht Termine. Dazwischen liegt der geführte Weg – du triffst die Entscheidungen selbst, bekommst aber Struktur und fertige Formulierungen dazu.
Welcher Weg der richtige ist, hängt weniger vom Budget ab als von der Frage, wie viel Sicherheit du beim Formulieren brauchst. Wer sich zutraut, Behandlungssituationen präzise zu beschreiben, kommt mit einem guten Vordruck aus. Wer schon beim dritten Textbaustein unsicher wird, spart mit dem kostenlosen Weg am falschen Ende – denn eine unwirksame Patientenverfügung kostet im Ernstfall mehr als jedes Honorar.
Häufige Fragen zu den Kosten
Gibt es eine Patientenverfügung kostenlos?
Ja, als Vordruck zum Selbstausfüllen. Du trägst dann aber das Risiko, dass Formulierungen im Ernstfall nicht greifen. OVE nimmt dir diese Arbeit für 9,99 Euro ab.
Fallen bei einer Patientenverfügung laufende Kosten an?
Nein. Bei OVE zahlst du einmalig pro Dokument. Kein Abo, keine Aktualisierungsgebühr.
Muss ich für die Gültigkeit zum Notar?
Nein. Eine Patientenverfügung braucht keine notarielle Beglaubigung. Die Schriftform mit deiner Unterschrift genügt.
Was kostet die Beurkundung beim Notar, wenn ich sie trotzdem möchte?
Je nach Aufwand etwa 60 bis 165 Euro, eine reine Unterschriftsbeglaubigung ab rund 20 Euro. Die Gebühren stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundesweit gleich. Anders als bei der Vorsorgevollmacht hängen sie nicht von deinem Vermögen ab.
Zahlt die Krankenkasse die Beratung zur Patientenverfügung?
Eine allgemeine Beratung ist keine Kassenleistung. In zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können Bewohnerinnen und Bewohner aber eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V erhalten: Die Einrichtung bietet sie an, die Teilnahme ist freiwillig und für gesetzlich Versicherte kostenfrei, weil die Krankenkasse sie trägt. Ein Gespräch mit der eigenen Hausarztpraxis lässt sich außerdem oft mit einem ohnehin anstehenden Termin verbinden.