Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?
Kurz gesagt: Die Patientenverfügung legt fest, was medizinisch geschehen soll. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich entscheidet und handelt. Die beiden ergänzen sich – und am besten hast du beide.
Der Unterschied auf einen Blick
| Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | |
|---|---|---|
| Regelt | Was medizinisch geschehen soll | Wer für dich entscheidet und handelt |
| Gilt für | Konkrete Behandlungssituationen | Gesundheit, Vermögen, Behörden, Aufenthalt |
| Richtet sich an | Ärztinnen und Ärzte | Deine Vertrauensperson |
| Ersetzt Betreuung? | Nein | Ja, vermeidet ein Betreuungsverfahren |
Die Patientenverfügung: deine medizinischen Entscheidungen
In der Patientenverfügung hältst du fest, welche Behandlungen du in bestimmten Situationen willst und welche nicht – etwa künstliche Beatmung oder Ernährung im Sterbeprozess. Sie richtet sich direkt an die behandelnden Ärzte, die daran gebunden sind. Sie sagt aber nichts darüber aus, wer in deinem Namen mit Ärzten, Banken oder Behörden spricht.
Die Vorsorgevollmacht: wer für dich handelt
Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person deines Vertrauens, die für dich entscheidet, wenn du es nicht mehr kannst – nicht nur medizinisch, sondern auch bei Finanzen, Wohnung und Behörden. Ohne sie bestimmt im Ernstfall das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Mit ihr bleibt diese Entscheidung bei dir.
Brauche ich beides?
In den meisten Fällen ja. Die beiden Dokumente decken unterschiedliche Lücken ab: Die Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass überhaupt jemand handeln darf – die Patientenverfügung sagt dieser Person und den Ärzten, wie du behandelt werden möchtest. Zusammen geben sie dir und deinen Angehörigen im Ernstfall Klarheit und Handlungsfähigkeit.
Und die Betreuungsverfügung?
Die Betreuungsverfügung ist ein dritter, nachrangiger Baustein: Sie bestimmt nur, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls trotz allem eine Betreuung nötig wird. Wer eine Vorsorgevollmacht hat, braucht sie meist nicht.
Häufige Fragen
Reicht eine Vorsorgevollmacht allein aus?
Nicht ganz. Sie regelt, wer handeln darf, aber nicht, wie du medizinisch behandelt werden möchtest. Dafür brauchst du zusätzlich eine Patientenverfügung.
Kann ich beide in einem Dokument zusammenfassen?
Sie sollten getrennt bleiben, weil sie sich an unterschiedliche Adressaten richten und unterschiedlich verwendet werden. OVE erstellt beide als eigene, aufeinander abgestimmte Dokumente.
Was kostet es, beide mit OVE zu erstellen?
Einzeln 9,99 € pro Dokument. Beide zusammen gibt es im Paket günstiger. Die ersten Schritte jedes Dokuments sind kostenlos.