Darf mein Ehepartner für mich entscheiden?

„Wir sind verheiratet – im Ernstfall entscheidet mein Mann / meine Frau.“ Das glauben die meisten Paare. Es stimmt nur zu einem kleinen Teil: Seit 2023 dürfen Ehepartner in Gesundheitsfragen vorübergehend füreinander handeln – mehr aber nicht. Was wirklich gilt und wie ihr es als Paar richtig regelt.

Der verbreitetste Vorsorge-Irrtum

Die Ehe gibt Partnern viele Rechte – ein allgemeines Vertretungsrecht gehört nicht dazu. Wenn du nach einem Unfall oder durch eine Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kannst, darf dein Ehepartner nicht automatisch für dich handeln: nicht über dein Konto verfügen, nicht deine Post öffnen, nicht deine Verträge kündigen. Und bei medizinischen Entscheidungen gilt seit 2023 immerhin eine Ausnahme – aber eine eng begrenzte.

Dieser Irrtum ist deshalb so tückisch, weil er sich erst im Ernstfall zeigt: genau dann, wenn die Familie ohnehin am Limit ist und schnelles Handeln nötig wäre.

Was dein Ehepartner seit 2023 darf: die Notvertretung

Seit Januar 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB). Es erlaubt deinem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, in Gesundheitsangelegenheiten für dich zu entscheiden, wenn du wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit dazu selbst nicht in der Lage bist: in Behandlungen einwilligen, Behandlungs- und Krankenhausverträge abschließen, kurzfristige Reha- und Pflegeverträge unterschreiben.

Die Grenzen sind allerdings deutlich:

  • Maximal sechs Monate. Danach endet die Notvertretung – dauert dein Zustand länger, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer.
  • Nur Gesundheit. Finanzen, Behörden, Verträge und Post bleiben ausgenommen.
  • Nicht in jedem Fall. Lebt ihr getrennt oder hast du der Notvertretung widersprochen, gilt sie nicht.

Was dein Ehepartner nicht darf

Alles jenseits der Gesundheitsfragen ist ohne Vollmacht blockiert – auch für Verheiratete:

  • Bank: kein Zugriff auf dein Einzelkonto, deine Depots oder Versicherungen. Nur über ein gemeinsames Oder-Konto kann der Partner weiter verfügen.
  • Einkommen und laufende Kosten: dein Gehalt oder deine Rente verwalten, Pflegekosten aus deinem Vermögen begleichen – nicht möglich.
  • Verträge und Post: weder kündigen noch ändern, Briefe an dich darf der Partner rechtlich nicht einmal öffnen.
  • Behörden: Anträge auf Pflegegrad oder Sozialleistungen setzen eine Vertretungsbefugnis voraus.

Den vollständigen Realitäts-Check findest du unter Was Angehörige ohne Vollmacht dürfen. Die Konsequenz: Ohne Vorsorge muss auch für Verheiratete das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen – das Verfahren dauert, kostet und stellt euch unter gerichtliche Aufsicht.

Und wer nicht verheiratet ist?

Für unverheiratete Paare gibt es gar keine gesetzliche Vertretung – auch die Notvertretung in Gesundheitsfragen nicht, egal wie lange ihr zusammenlebt. Ohne Vollmacht ist dein Partner im Ernstfall rechtlich eine fremde Person: kein Auskunftsrecht beim Arzt, kein Mitspracherecht, kein Zugriff auf irgendetwas. Für unverheiratete Paare ist die Vorsorgevollmacht deshalb noch dringlicher als für Ehepaare.

Warum selbst die Notvertretung deine Patientenverfügung nicht ersetzt

Angenommen, die Notvertretung greift und dein Ehepartner darf über deine Behandlung entscheiden. Dann bleibt die schwerste Frage offen: Was hättest du gewollt? Ohne Patientenverfügung muss dein Partner deinen mutmaßlichen Willen ermitteln – und trägt Entscheidungen über Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebung allein auf den Schultern, oft unter Zeitdruck und im Zweifel gegen die Meinung anderer Angehöriger.

Eine Patientenverfügung nimmt ihm diese Last ab: Du legst selbst fest, welche Maßnahmen du in welcher Situation willst oder ablehnst. Dein Partner muss deine Entscheidung dann nicht treffen, sondern nur noch vertreten.

So regelt ihr es als Paar richtig

Die Kombination aus zwei Dokumenten schließt beide Lücken:

  1. Gegenseitige Vorsorgevollmacht: Ihr bevollmächtigt euch gegenseitig – für Gesundheit und Finanzen, Behörden, Verträge, unbefristet statt auf sechs Monate begrenzt. Ein Betreuungsverfahren wird damit in aller Regel überflüssig. Sinnvoll ist zusätzlich eine Ersatzperson für den Fall, dass ihr beide gleichzeitig betroffen seid – etwa nach einem gemeinsamen Unfall.
  2. Je eine eigene Patientenverfügung: Damit im Ernstfall nicht der andere raten muss, was du gewollt hättest.

Beide Dokumente brauchen keinen Notar (Ausnahme: Immobiliengeschäfte in der Vollmacht) und sind an einem Abend begonnen: Mit OVE beantwortet jeder von euch eine klar erklärte Frage nach der anderen, in 15-Minuten-Schritten. Alle Schritte sind kostenlos, erst das fertige PDF kostet 9,99 € einmalig – alle drei Vorsorgedokumente gibt es im Komplettpaket für 19,99 €.

Regelt es, statt es anzunehmen: Vorsorge zu zweit mit OVE.

  • Eine Frage nach der anderen, in normaler Sprache – kein 40-seitiges PDF.
  • 15 Minuten am Tag. Die ersten Schritte sind kostenlos.
  • Vorlagen orientiert am Bundesjustizministerium. Daten bleiben auf deinem Gerät.

Häufige Fragen von Paaren

Darf mein Ehepartner im Krankenhaus für mich entscheiden?

Ja, in Gesundheitsangelegenheiten – über das Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB), aber nur für maximal sechs Monate und nur, wenn ihr nicht getrennt lebt und kein Widerspruch vorliegt. Alles außerhalb der Gesundheitsfragen bleibt ausgenommen.

Darf mein Ehepartner auf mein Konto zugreifen, wenn ich im Koma liege?

Nein, nicht ohne Konto- oder Vorsorgevollmacht. Nur über ein gemeinsames Oder-Konto kann er weiter verfügen. Einzelkonten, Depots und Versicherungen bleiben gesperrt.

Gilt die Notvertretung auch für unverheiratete Paare?

Nein. Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Unverheiratete Partner haben ohne Vorsorgevollmacht keinerlei Vertretungsrecht, auch nicht bei medizinischen Entscheidungen.

Reicht die Notvertretung nicht aus – warum noch eine Vorsorgevollmacht?

Die Notvertretung endet nach sechs Monaten und deckt nur Gesundheitsfragen ab. Eine Vorsorgevollmacht gilt unbefristet und umfasst auch Finanzen, Behörden, Verträge und Wohnungsangelegenheiten. Nur sie vermeidet zuverlässig ein Betreuungsverfahren.

Können wir eine gemeinsame Patientenverfügung erstellen?

Nein, eine Patientenverfügung ist immer ein persönliches Dokument. Jeder Partner erstellt und unterschreibt seine eigene. Ihr könnt sie aber gemeinsam durchgehen und eure Wünsche miteinander besprechen – das hilft im Ernstfall beiden.

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