Vorsorgevollmacht erstellen: Schritt für Schritt

Eine Vorsorgevollmacht zu erstellen dauert keinen Nachmittag – wenn du weißt, in welcher Reihenfolge du vorgehst. Diese Anleitung führt dich durch die sechs Schritte, von der Auswahl der Vertrauensperson bis zur Aufbewahrung, und ordnet den Vordruck des Bundesjustizministeriums ein.

Die Reihenfolge auf einen Blick

Die meisten Menschen starten mit dem Vordruck und scheitern an Schritt 2, weil die eigentlichen Entscheidungen vorher fallen müssen. Sinnvoll ist diese Reihenfolge:

  1. Person auswählen – und mit ihr sprechen
  2. Umfang festlegen: welche Bereiche die Vollmacht abdeckt
  3. Entscheiden, ob eine Ersatzperson benannt wird
  4. Form wählen: privatschriftlich, beglaubigt oder notariell
  5. Aufsetzen und unterschreiben
  6. Aufbewahren, registrieren, auffindbar machen

Was eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich ist und wovon sie sich abgrenzt, erklären wir unter Vorsorgevollmacht erstellen. Hier geht es um die praktische Durchführung.

Schritt 1: Die Person auswählen

Das ist die wichtigste Entscheidung des ganzen Dokuments, und keine Formulierung kann sie ausgleichen. Deine bevollmächtigte Person kann für dich Verträge schließen, über Behandlungen mitentscheiden und auf dein Konto zugreifen. Eine laufende Kontrolle findet nicht statt – anders als beim gerichtlich bestellten Betreuer, der dem Betreuungsgericht Rechenschaft schuldet.

Drei Kriterien sind entscheidend: Vertrauen ohne Einschränkung, Belastbarkeit in einer emotional schwierigen Lage, und Verfügbarkeit – eine Person, die 700 Kilometer entfernt lebt, kann schlecht kurzfristig in der Klinik sein. Sprich vorher mit ihr. Eine Vollmacht, von der die bevollmächtigte Person erst im Ernstfall erfährt, ist eine Zumutung und funktioniert selten.

Schritt 2: Den Umfang festlegen

Eine Vorsorgevollmacht wirkt nur in den Bereichen, die sie ausdrücklich nennt. Üblich sind:

  • Gesundheitssorge: Einwilligung in Behandlungen, Einsicht in Unterlagen, Gespräche mit Ärzten. Damit auch in gefährliche Eingriffe eingewilligt oder eine Behandlung abgelehnt werden darf, muss die Vollmacht das nach § 1829 BGB ausdrücklich schriftlich benennen.
  • Aufenthalt und Wohnung: Umzug, Heimvertrag, Kündigung der Mietwohnung. Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter brauchen ebenfalls eine ausdrückliche Erwähnung.
  • Vermögenssorge: Konten, laufende Zahlungen, Verträge.
  • Behörden und Post: Anträge, Sozialleistungen, Schriftverkehr.

Zwei Dinge sind hier häufig missverstanden. Erstens: Eine Generalvollmacht, die pauschal „alle Angelegenheiten" nennt, deckt die genannten Sonderfälle gerade nicht ab – sie brauchen eigene Sätze. Zweitens ersetzt die Vollmacht keine Patientenverfügung: Sie bestimmt, wer entscheidet, nicht was entschieden wird. Beides zusammen ergibt erst ein vollständiges Bild.

Schritt 3: Ersatzperson benennen

Was passiert, wenn deine bevollmächtigte Person selbst ausfällt, erkrankt oder vor dir stirbt? Ohne Ersatzregelung greift genau das Betreuungsverfahren, das du vermeiden wolltest. Benenne deshalb eine Ersatzperson und schreib hinein, wann sie einspringt.

Mehrere Personen gleichzeitig zu bevollmächtigen ist möglich, will aber durchdacht sein: Bei Einzelvertretung darf jede allein handeln, was schnell ist, aber Streit ermöglicht. Bei Gesamtvertretung müssen alle gemeinsam unterschreiben, was Missbrauch erschwert und im Alltag oft zu langsam ist. Verbreitet ist die Aufteilung nach Bereichen – etwa Gesundheit an die Tochter, Finanzen an den Sohn.

Schritt 4: Die Form wählen

Für den Normalfall genügt Schriftform mit Datum und eigenhändiger Unterschrift; ein Notar ist nicht nötig. Drei Ausnahmen und ein praktisches Problem solltest du kennen:

  • Immobilien und Darlehen: Sollen Grundstücke verkauft oder belastet oder Kredite aufgenommen werden, ist notarielle Form erforderlich.
  • Betreuungsbehörde: Sie beglaubigt Vorsorgevollmachten für rund 10 € – die günstigste amtliche Bestätigung.
  • Banken: Viele Institute bestehen auf ihren eigenen Formularen. Kläre das vorab bei deiner Bank, sonst steht deine bevollmächtigte Person im Ernstfall am Schalter und kommt nicht weiter. Details unter Vorsorgevollmacht und Bank.

Was die notarielle Beurkundung kostet und wovon sich die Gebühr bemisst, steht unter Was kostet eine Vorsorgevollmacht?.

Schritt 5: Aufsetzen und unterschreiben

Jetzt erst kommt der Text. Das Bundesministerium der Justiz stellt auf bmj.de eine Broschüre samt Vollmachtsformular kostenlos bereit. Das ist die verlässlichste Quelle in Deutschland, und die Textbausteine von OVE orientieren sich daran.

Wichtig ist zu wissen, was der BMJ-Vordruck leistet und was nicht. Er liefert erprobte Formulierungen und deckt die Bereiche vollständig ab – er nimmt dir aber die Entscheidungen aus den Schritten 1 bis 3 nicht ab und erklärt die Tragweite der einzelnen Ankreuzfelder nur knapp. Die Broschüre umfasst über 50 Seiten, in denen der eigentliche Vordruck ein kleiner Teil ist.

In das fertige Dokument gehören: dein vollständiger Name mit Geburtsdatum und Anschrift, dieselben Angaben zur bevollmächtigten Person, die Aufzählung der Bereiche, die ausdrücklichen Klauseln zu Gesundheit und Aufenthalt, eine Regelung zur Innenverhältnis-Absprache sowie Ort, Datum und deine eigenhändige Unterschrift. Ohne Unterschrift ist das Dokument wirkungslos.

Schritt 6: Aufbewahren und auffindbar machen

Eine Vollmacht, die niemand findet, wirkt wie keine. Anders als bei der Patientenverfügung braucht deine bevollmächtigte Person hier das Original in der Hand – Kopien werden von Banken und Behörden regelmäßig zurückgewiesen. Üblich sind zwei Wege: Du gibst das Original direkt heraus, oder du hinterlegst es an einem Ort, den die Person kennt und im Ernstfall erreicht. Ein Bankschließfach, auf das nur du Zugriff hast, ist der klassische Fehler.

Zusätzlich kannst du die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen (einmalig rund 13 bis 21 €). Dort steht nicht der Inhalt, sondern nur, dass es eine Vollmacht gibt und wer bevollmächtigt ist. Das Betreuungsgericht fragt dieses Register vor jedem Verfahren ab – genau dann, wenn es darauf ankommt.

Sieh das Dokument alle ein bis zwei Jahre durch und bestätige es mit neuem Datum. Ändert sich etwas an deinen Verhältnissen, setzt du es neu auf und forderst das alte Original zurück.

Mit OVE in Schritten statt am Stück

OVE führt dich in Abschnitten von etwa 15 Minuten durch genau diese Reihenfolge: Pro Bereich entscheidest du anhand einer erklärten Frage, was deine Vertrauensperson darf. Daraus formuliert die App das Dokument mit den nötigen ausdrücklichen Klauseln – die in selbst geschriebenen Vollmachten am häufigsten fehlen. Alle Schritte sind kostenlos, erst das fertige PDF kostet 9,99 € einmalig. Ausdrucken und unterschreiben musst du es selbst.

Sechs Schritte, aufgeteilt auf ein paar Abende.

  • Eine Frage nach der anderen, in normaler Sprache – kein 40-seitiges PDF.
  • 15 Minuten am Tag. Die ersten Schritte sind kostenlos.
  • Vorlagen orientiert am Bundesjustizministerium. Daten bleiben auf deinem Gerät.

Häufige Fragen zum Erstellen

Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?

In sechs Schritten: Vertrauensperson auswählen und mit ihr sprechen, den Umfang der Bereiche festlegen, eine Ersatzperson benennen, die Form wählen, das Dokument aufsetzen und eigenhändig unterschreiben, es anschließend auffindbar aufbewahren. Die eigentlichen Entscheidungen fallen vor dem Ausfüllen des Vordrucks.

Gibt es eine Vorsorgevollmacht vom Bundesjustizministerium?

Ja. Das Bundesministerium der Justiz stellt auf bmj.de eine Broschüre mit Vollmachtsformular kostenlos bereit. Sie liefert erprobte Formulierungen, nimmt dir die inhaltlichen Entscheidungen aber nicht ab und erklärt die Tragweite der Ankreuzfelder nur knapp.

Muss ich die Vorsorgevollmacht handschriftlich schreiben?

Nein. Sie darf gedruckt oder getippt sein, auch ein ausgefüllter Vordruck ist zulässig. Eigenhändig sein muss allein die Unterschrift, zusammen mit Ort und Datum.

Reicht eine Kopie der Vorsorgevollmacht?

In der Praxis meist nicht. Banken und Behörden verlangen regelmäßig das Original oder eine beglaubigte Ausfertigung. Deine bevollmächtigte Person sollte deshalb Zugriff auf das Originaldokument haben.

Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?

Ja. Möglich sind Einzelvertretung, bei der jede Person allein handeln darf, Gesamtvertretung mit gemeinsamer Unterschrift oder eine Aufteilung nach Bereichen, etwa Gesundheit und Finanzen getrennt. Wichtig ist, dass die gewählte Variante ausdrücklich im Dokument steht.

Die Ernstfall-Checkliste per E-Mail