Elternteil hatte einen Schlaganfall: was du jetzt regeln musst
Der Anruf kommt immer unerwartet: Deine Mutter oder dein Vater hatte einen Schlaganfall und kann gerade nicht selbst entscheiden. Neben der Sorge steht sofort die Frage im Raum: Was darfst du jetzt regeln – und was musst du? Hier sind die ersten Schritte, sortiert nach Dringlichkeit.
Die ersten 48 Stunden: Klinik und Entscheidungen
Um die Akutbehandlung kümmert sich das Klinikteam – dafür braucht es zunächst niemandes Einwilligung. Wichtig wird die Frage der Vertretung, sobald Entscheidungen anstehen: weitere Eingriffe, Verlegung, Reha. Die Rangfolge ist klar geregelt:
- Gibt es eine Vorsorgevollmacht? Dann entscheidet die bevollmächtigte Person – sie legt das Dokument in der Klinik vor und erhält ärztliche Auskunft.
- Ist dein Elternteil verheiratet? Dann darf der Ehepartner über das Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsfragen entscheiden – für maximal sechs Monate.
- Du als Kind? Ohne Vollmacht hast du kein Entscheidungs- und kein Auskunftsrecht – auch als einziges Kind nicht. Viele Ärzte sprechen aus Kulanz trotzdem mit der Familie, verbindlich entscheiden darfst du aber nicht.
Frage außerdem früh nach einer Patientenverfügung: Sie bindet die Ärzte an die Behandlungswünsche deines Elternteils – unabhängig davon, wer vertritt.
Schritt 1: Vorsorgedokumente suchen
Bevor du irgendetwas beantragst: Finde heraus, ob es eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung gibt. Suche an den üblichen Orten (Dokumentenordner, Schreibtisch, Bankschließfach) und frage Ehepartner, Geschwister und den Hausarzt. Das Betreuungsgericht fragt zudem beim Zentralen Vorsorgeregister an, ob dort eine Vollmacht registriert ist – Ärzte können das bei Gesundheitsfragen ebenfalls.
Findest du eine Vollmacht, ist vieles gelöst: Die bevollmächtigte Person kann sofort handeln, ein Gerichtsverfahren ist in aller Regel unnötig.
Schritt 2: Wenn keine Vollmacht existiert – Betreuung anregen
Ohne Vollmacht darf niemand die Finanzen, Verträge und Behördenangelegenheiten deines Elternteils regeln – auch die engste Familie nicht. Dann führt der Weg über das Betreuungsgericht beim Amtsgericht des Wohnorts: Du kannst dort formlos eine rechtliche Betreuung anregen und dich selbst als Betreuerin oder Betreuer vorschlagen – Angehörige werden bevorzugt bestellt. Wie das Verfahren abläuft, wie lange es dauert und was es kostet, haben wir separat beschrieben.
Wichtig fürs Erwartungsmanagement: Das reguläre Verfahren dauert Wochen bis Monate. Wenn dringend gehandelt werden muss, kann das Gericht per Eilverfahren eine vorläufige Betreuung einrichten – weise bei der Anregung auf die Dringlichkeit hin.
Schritt 3: Finanzen und Laufendes sichern
- Konten: Auf Einzelkonten hat ohne Vollmacht niemand Zugriff. Über ein gemeinsames Oder-Konto kann der Ehepartner weiter verfügen. Daueraufträge (Miete, Versicherungen) laufen automatisch weiter – das verschafft Zeit.
- Rechnungen sammeln: Was nicht per Dauerauftrag läuft, dokumentierst du und begleichst es, sobald Betreuer oder Bevollmächtigte handeln können. Verzugsschäden lassen sich meist im Nachhinein klären.
- Post: Öffnen darfst du sie ohne Vollmacht nicht. Sammle sie ungeöffnet und achte auf erkennbare Fristsachen (Behördenabsender), damit der Betreuer sie priorisieren kann.
Schritt 4: Reha und Pflege organisieren
Noch in der Klinik ist der Sozialdienst deine wichtigste Anlaufstelle: Er leitet die Anschlussrehabilitation ein und berät zu Pflegeleistungen. Den Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse kann nur dein Elternteil selbst, eine bevollmächtigte Person oder der Betreuer stellen – auch deshalb lohnt es sich, die Vertretungsfrage früh zu klären. Stelle den Antrag so bald wie möglich, denn Leistungen gibt es erst ab Antragstellung.
Schritt 5: Nachholen, was noch möglich ist
Viele Menschen sind nach einem Schlaganfall wieder ansprechbar und entscheidungsfähig – auch wenn sie körperlich eingeschränkt bleiben. Dann kann dein Elternteil jetzt selbst vorsorgen: eine Vorsorgevollmacht erteilen und eine Patientenverfügung verfassen, solange die Einwilligungsfähigkeit gegeben ist. Damit ist die Familie beim nächsten Ernstfall handlungsfähig, und ein (weiteres) Betreuungsverfahren wird vermieden. Bei Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit hilft eine ärztliche Bestätigung zum Zeitpunkt der Erstellung.
Und dann: deine eigene Vorsorge
Wenn du gerade erlebst, wie viel ohne Vollmacht blockiert ist, liegt die Frage nahe: Wer dürfte eigentlich für dich handeln? Genau diese Erfahrung ist für die meisten Menschen der Anlass, die eigene Vorsorge zu regeln – was Angehörige im Ernstfall sofort brauchen, haben wir in der Ernstfall-Checkliste zusammengestellt. Mit OVE erstellst du Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in 15-Minuten-Schritten auf dem Handy – alle Schritte kostenlos, erst das fertige PDF kostet 9,99 € einmalig.
Häufige Fragen nach dem Schlaganfall eines Elternteils
Darf ich als Kind für meinen Vater oder meine Mutter entscheiden?
Nicht ohne Vollmacht. Erwachsene Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht für ihre Eltern. Ohne Vorsorgevollmacht musst du beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen und kannst dich selbst als Betreuer vorschlagen.
Bekomme ich als Angehöriger Auskunft von den Ärzten?
Verbindlichen Anspruch darauf haben nur Bevollmächtigte, Betreuer und – in Gesundheitsfragen – der Ehepartner über die Notvertretung. In der Praxis beziehen viele Ärzte die Familie ein, verlassen solltest du dich darauf nicht.
Wie schnell kann eine Betreuung eingerichtet werden?
Das reguläre Verfahren dauert meist mehrere Wochen bis Monate. Bei Dringlichkeit kann das Gericht im Eilverfahren innerhalb weniger Tage eine vorläufige Betreuung einrichten. Weise in deiner Anregung konkret auf die Dringlichkeit hin.
Kann mein Elternteil nach dem Schlaganfall noch eine Vollmacht erteilen?
Ja, wenn er oder sie wieder geschäfts- und einwilligungsfähig ist. Körperliche Einschränkungen stehen dem nicht entgegen. Bei Zweifeln kann ein Arzt die Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung bestätigen.
Wer bezahlt die laufenden Rechnungen, solange niemand handeln darf?
Daueraufträge und Lastschriften laufen weiter. Alles andere bleibt liegen, bis Bevollmächtigte oder ein Betreuer handeln können. Sammle Rechnungen und Post, dokumentiere Fristen und kläre Rückstände danach – das ist in der Regel unproblematisch.