Patientenverfügung ändern, erneuern oder widerrufen
Deine Patientenverfügung bindet dich nicht. Du kannst sie jederzeit ändern, ergänzen oder ganz zurücknehmen. Damit die neue Fassung im Ernstfall auch die ist, die gelesen wird, kommt es auf ein paar Handgriffe an, die oft vergessen werden.
Widerrufen, ändern, ergänzen: drei verschiedene Dinge
Im Alltag geht das durcheinander, rechtlich nicht. Für jede der drei Möglichkeiten gelten andere Regeln:
- Widerrufen heißt, die Verfügung ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen. Das geht jederzeit und ohne jede Form (§ 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB). Ein Satz zur Ärztin genügt, eine Begründung brauchst du nicht.
- Ändern heißt, eine Festlegung durch eine andere zu ersetzen, etwa künstliche Ernährung künftig doch zu wollen oder umgekehrt. Die neue Festlegung ist selbst Teil einer Patientenverfügung und braucht deshalb die Schriftform mit deiner Unterschrift.
- Ergänzen heißt, etwas hinzuzufügen, das bisher fehlte, zum Beispiel eine weitere Behandlungssituation. Auch das gilt nur schriftlich und unterschrieben.
Die Faustregel: Zurücknehmen geht formlos, Neues festlegen nur schriftlich. Wer mündlich sagt „ich will jetzt doch beatmet werden“, hat damit die Ablehnung der Beatmung widerrufen. Eine schriftliche Festlegung für die Zukunft entsteht dadurch aber nicht.
Muss man die Patientenverfügung alle zwei Jahre erneuern?
Nein. Die Zwei-Jahres-Regel hält sich hartnäckig, im Gesetz steht sie nicht. Eine Patientenverfügung hat kein Ablaufdatum und bleibt gültig, bis du sie widerrufst. Die Voraussetzungen im Einzelnen stehen unter Wann ist eine Patientenverfügung gültig?.
Woher die Regel kommt, ist trotzdem nachvollziehbar. Ärztinnen und Ärzte müssen im Ernstfall prüfen, ob das Geschriebene noch deinem Willen entspricht. Eine Unterschrift von vor fünfzehn Jahren lässt mehr Raum für Zweifel als eine von letztem Jahr. Deshalb empfehlen Verbraucherzentralen und Beratungsstellen, die Verfügung regelmäßig durchzusehen und das mit Datum und Unterschrift zu bestätigen, etwa so: „Ich habe diese Verfügung am [Datum] gelesen. Sie entspricht weiterhin meinem Willen.“ Das ist keine Pflicht, sondern Beweisvorsorge.
Ein fester Rhythmus hilft, weil sich sonst niemand daran erinnert. Ein Jahr ist ein guter Abstand: kurz genug, dass sich nicht viel ändert, lang genug, dass es keine Last wird.
Wann eine Überarbeitung fällig ist
Wichtiger als der Kalender sind Einschnitte im Leben. Nimm dir die Verfügung vor, wenn einer dieser Punkte eintritt:
- Eine neue Diagnose. Mit einer schweren oder fortschreitenden Erkrankung kannst du viel konkreter sagen, was du willst, weil du weißt, welche Situationen wahrscheinlich werden. Bei Demenz zählt dabei die Zeit, siehe Patientenverfügung bei Demenz.
- Deine Vertrauensperson fällt weg. Trennung, Scheidung, Streit, Umzug ins Ausland oder ein Verlust: Wenn die Person, die du in der Verfügung nennst, nicht mehr da ist oder nicht mehr die richtige ist, gehört das angepasst, zusammen mit der Vorsorgevollmacht.
- Ein Umzug ins Pflegeheim. Dort stellt sich die Frage nach Krankenhauseinweisungen, Wiederbelebung und Ernährung oft schneller als gedacht. Das Heim braucht eine aktuelle Kopie.
- Deine Haltung hat sich geändert. Häufigster Auslöser ist, einen Angehörigen auf der Intensivstation oder in den letzten Wochen begleitet zu haben. Danach sehen viele manche Maßnahme anders.
- Eine Entscheidung zur Organspende. Eine Organspende setzt voraus, dass Kreislauf und Beatmung eine Zeit lang aufrechterhalten werden. Lehnst du intensivmedizinische Maßnahmen ab und bist zugleich Spender, sollte die Verfügung sagen, was Vorrang hat.
- Die Verfügung besteht aus einem Satz. „Keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reicht für eine Bindung der Ärzte nicht aus. Was du stattdessen festlegen solltest, steht unter Lebensverlängernde Maßnahmen: was heißt das konkret?.
So änderst du die Patientenverfügung richtig
Streichungen, Randnotizen und Zettel, die an das alte Dokument geheftet werden, sind der sicherste Weg zu Zweifeln. Im Ernstfall weiß dann niemand, ob die Notiz von dir stammt und wann sie dazukam. Besser ist eine vollständig neue Fassung:
- Neu aufsetzen, nicht flicken. Die ganze Verfügung neu ausdrucken, auch wenn sich nur ein Absatz ändert.
- Datum und Unterschrift. Ort, aktuelles Datum, eigenhändige Unterschrift. Ein Satz am Anfang oder Ende hilft: „Diese Patientenverfügung ersetzt alle früheren Fassungen.“
- Alte Fassungen einsammeln. Das ist der Schritt, der am häufigsten fehlt. Überleg, wo überall eine Kopie liegt: bei der bevollmächtigten Person, beim Hausarzt, in der Akte einer Klinik, im Pflegeheim, im Notfallordner. Die alten Kopien kommen zurück oder werden vernichtet, die neue geht an dieselben Stellen.
- Notfallkarte prüfen. Wenn du eine Hinweiskarte im Portemonnaie trägst, sollte sie auf den richtigen Ablageort und die richtige Kontaktperson zeigen. Mehr dazu unter Wie wird die Patientenverfügung im Notfall gefunden?.
- Register anpassen. Ist die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen, aktualisierst du dort Datum und Aufbewahrungsort. Änderungen sind gebührenfrei.
- Darüber sprechen. Sag deiner Vertrauensperson, was sich geändert hat und warum. Sie ist es, die im Ernstfall deinen Willen erklären muss. Ein Grund, den sie kennt, wiegt mehr als ein Satz, den sie nur gelesen hat.
Wenn zwei Fassungen auftauchen, gilt grundsätzlich die jüngere. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen. Widersprechen sie sich in einem Punkt, den die neue Fassung nicht ausdrücklich regelt, beginnt das Auslegen, und genau das soll eine Patientenverfügung vermeiden.
Patientenverfügung widerrufen: mündlich, schriftlich, im Krankenhaus
Den vollständigen Widerruf brauchst du selten. Meist will jemand eine Festlegung ändern, nicht die ganze Vorsorge aufgeben. Wenn du sie doch ganz zurücknehmen willst, hast du drei Wege:
- Das Dokument vernichten. Original und alle Kopien. Wer etwas davon nicht zurückbekommt, sollte vom Widerruf wissen.
- Mündlich gegenüber dem Behandlungsteam. Im Krankenhaus ist das der direkte Weg. Bitte darum, dass der Widerruf in der Akte vermerkt wird, und informiere deine Vertrauensperson.
- Schriftlich. Das ist nicht vorgeschrieben, aber am leichtesten nachzuweisen.
Für einen schriftlichen Widerruf genügen wenige Sätze. Ein Beispiel, das du an deine Situation anpasst:
Widerruf meiner Patientenverfügung
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Datum] in [Ort], widerrufe hiermit meine Patientenverfügung vom [Datum] vollständig. [Alternativ: … widerrufe die Festlegungen zur künstlichen Ernährung in meiner Patientenverfügung vom [Datum]. Alle übrigen Festlegungen bleiben bestehen.]
[Ort], [Datum], [Unterschrift]
Ein Teilwiderruf wie in der Klammer ist möglich. Bei mehr als einer Festlegung ist eine neue, vollständige Fassung meistens klarer.
Und wenn jemand nicht mehr einwilligungsfähig ist?
Hier wird es schwierig. Nach überwiegender Auffassung setzt ein wirksamer Widerruf voraus, dass du verstehst, was du widerrufst, also einwilligungsfähig bist. Kann jemand das nicht mehr, kann er die Verfügung im rechtlichen Sinn nicht zurücknehmen.
Bedeutungslos ist sein Verhalten trotzdem nicht. Bevor eine Verfügung angewendet wird, prüfen Arzt und Vertreter, ob sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft (§ 1827 Abs. 1 BGB). Zeigt jemand deutlich Lebensfreude oder wehrt eine Behandlung ab, fließt das in diese Prüfung ein. Am häufigsten stellt sich die Frage bei einer Demenz. Wie du schon beim Schreiben festlegst, was dann gelten soll, steht unter Patientenverfügung bei Demenz.
Die Vorsorgevollmacht nicht vergessen
Wer seine Patientenverfügung überarbeitet, sollte die Vollmacht danebenlegen. Beide Dokumente sollten dieselbe Person nennen, und beide sollten zum selben Bild passen. Bei der Vollmacht ist der Widerruf allerdings heikler, weil das Original im Umlauf bleibt und gegenüber Dritten weiterwirken kann. Wie du dabei vorgehst, steht unter Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern.
Aktualisieren mit OVE
In OVE bleiben deine Antworten gespeichert. Ändern heißt dort: den betreffenden Schritt öffnen, die Antwort anpassen, ein neues PDF erzeugen. Name, Geburtsdatum und Geburtsort sind nach dem ersten PDF gesperrt, damit das Dokument eindeutig dir zugeordnet bleibt. Alles andere lässt sich jederzeit ändern, und neue PDFs kosten nichts extra. Ein Jahr nach deinem letzten PDF erinnert dich der Jahres-Check daran, die Verfügung durchzusehen. Ausdrucken, datieren, unterschreiben und die alten Kopien einsammeln musst du danach selbst. Wie das mit dem Ausdruck funktioniert, steht unter Patientenverfügung ausdrucken. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Ändern und Widerrufen
Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern?
Ja. Solange du einwilligungsfähig bist, kannst du sie jederzeit ändern oder ergänzen. Neue Festlegungen brauchen die Schriftform mit Unterschrift. Am klarsten ist eine vollständig neue Fassung mit aktuellem Datum, die alle früheren ersetzt.
Muss eine Patientenverfügung erneuert werden?
Nein. Sie hat kein Ablaufdatum, auch die oft genannte Zwei-Jahres-Regel steht nicht im Gesetz. Sinnvoll ist trotzdem, sie regelmäßig durchzusehen und mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Das nimmt im Ernstfall Zweifel, ob sie noch deinem Willen entspricht.
Wie widerrufe ich eine Patientenverfügung?
Formlos: mündlich, schriftlich oder indem du das Dokument vernichtest (§ 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB). Eine Begründung ist nicht nötig. Damit der Widerruf im Ernstfall bekannt ist, solltest du alle Kopien einsammeln und deine Vertrauensperson, deinen Hausarzt und gegebenenfalls das Zentrale Vorsorgeregister informieren.
Welche Fassung gilt, wenn zwei Patientenverfügungen existieren?
Grundsätzlich die jüngere. Widersprechen sich die Fassungen aber in Punkten, die die neue nicht ausdrücklich regelt, müssen Arzt und Vertreter auslegen. Das vermeidest du mit dem Satz „Diese Patientenverfügung ersetzt alle früheren Fassungen" und indem du alte Kopien einsammelst.
Muss ich nach einer Änderung zum Notar?
Nein. Für die Patientenverfügung genügt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, das gilt auch für jede neue Fassung. Wenn die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen ist, aktualisierst du dort Datum und Aufbewahrungsort, gebührenfrei.