Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern

Eine Vorsorgevollmacht kannst du jederzeit widerrufen, ohne Grund und ohne Notar. Wirksam ist der Widerruf schnell, sicher ist er erst, wenn das Original zurück ist. Hier steht, wie du vorgehst, was bei einer notariellen Vollmacht anders ist und was gilt, wenn die bevollmächtigte Person aufhören will.

Widerrufen: jederzeit, ohne Grund, ohne Form

Eine Vollmacht ist widerruflich (§ 168 Satz 2 BGB). Du musst den Widerruf nicht begründen und brauchst keine Zustimmung der bevollmächtigten Person. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Das gilt auch für eine Vollmacht, die ein Notar beurkundet hat: Der Widerruf muss nicht ebenfalls zum Notar.

Der Widerruf ist eine Erklärung, die ankommen muss. Du richtest ihn an die bevollmächtigte Person oder an die Stellen, gegenüber denen sie auftritt, etwa die Bank. Mit dem Zugang erlischt die Vollmacht.

Eine Voraussetzung gibt es: Du musst beim Widerruf geschäftsfähig sein, wie beim Erteilen auch. Was gilt, wenn das nicht mehr der Fall ist, steht weiter unten.

Warum die Erklärung allein nicht reicht: das Original

Rechtlich ist die Vollmacht mit dem Widerruf erloschen. Praktisch hält die bevollmächtigte Person aber vielleicht noch das unterschriebene Original in der Hand. Und das wirkt weiter: Wer einem Dritten die Vollmachtsurkunde vorlegt, bleibt diesem gegenüber vertretungsberechtigt, bis die Urkunde zurückgegeben oder für kraftlos erklärt ist (§ 172 Abs. 2 BGB). Eine Bank, die vom Widerruf nichts weiß und das Original sieht, darf darauf vertrauen.

Deshalb ist der wichtigste Teil des Widerrufs, das Original zurückzubekommen. Die bevollmächtigte Person muss es herausgeben und darf es nicht zurückhalten, auch nicht wegen offener Forderungen (§ 175 BGB). Gibt sie es nicht heraus, bleibt als letzter Weg die Kraftloserklärung: Das Amtsgericht bewilligt eine öffentliche Bekanntmachung, einen Monat nach der Veröffentlichung ist die Urkunde wirkungslos (§ 176 BGB). Das ist aufwendig, aber es gibt dir die Kontrolle zurück.

Schritt für Schritt: so widerrufst du sicher

  1. Widerruf schriftlich erklären. Formfrei ginge auch mündlich. Schriftlich kannst du nachweisen, dass und wann er angekommen ist: persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder ein Einwurf-Einschreiben.
  2. Original und Kopien zurückfordern. Im Widerruf selbst, mit Frist. Vernichte das Original, wenn du es hast.
  3. Dritte informieren. Alle Stellen, denen die Vollmacht vorgelegt wurde oder werden könnte: Bank, Hausarzt, Pflegedienst oder Pflegeheim, Versicherungen, Vermieter. Hat die bevollmächtigte Person bei deiner Bank zusätzlich eine Kontovollmacht auf dem Bankvordruck, ist das eine eigene Vollmacht. Sie muss gesondert bei der Bank widerrufen werden. Mehr dazu unter Vorsorgevollmacht und Bank.
  4. Register aktualisieren. Ist die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen, lässt du den Widerruf eintragen oder die Registrierung löschen. Beides ist gebührenfrei.
  5. Lücke schließen. Ein Widerruf ohne neue Vollmacht heißt: Im Ernstfall gibt es niemanden, der für dich handeln darf, und das Gericht bestellt einen Betreuer. Wenn du nicht ganz ohne Vertretung bleiben willst, setz die neue Vollmacht gleich mit auf. Wie das geht, steht unter Vorsorgevollmacht erstellen: Schritt für Schritt.

Muster: Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Ein Widerruf braucht keine juristischen Formeln. Ein Beispiel, das du anpasst:

Widerruf meiner Vorsorgevollmacht

An: [Vorname Nachname der bevollmächtigten Person, Anschrift]

Hiermit widerrufe ich, [Vorname Nachname], geboren am [Datum], die dir am [Datum] erteilte Vorsorgevollmacht mit sofortiger Wirkung vollständig. Bitte gib mir das Original der Vollmachtsurkunde sowie alle Kopien und Ausfertigungen bis zum [Datum] zurück.

[Ort], [Datum], [Unterschrift]

Willst du nur einen Bereich zurücknehmen, etwa die Vermögenssorge, ist auch ein Teilwiderruf möglich. Praktisch ist eine neue Vollmacht mit dem gewünschten Umfang meist klarer, weil Dritte sonst zwei Dokumente nebeneinander lesen müssen.

Notarielle Vollmacht widerrufen: was anders ist

Bei einer notariell beurkundeten Vollmacht bleibt das Original, die Urschrift, beim Notar. Im Umlauf sind Ausfertigungen, und die haben im Rechtsverkehr dieselbe Wirkung wie ein Original. Für den Widerruf heißt das:

  • Der Widerruf selbst ist formfrei, wie bei jeder anderen Vollmacht.
  • Alle Ausfertigungen müssen zurück. Frag beim Notariat nach, wie viele erteilt wurden und an wen.
  • Teil dem Notariat den Widerruf mit. Dann werden keine weiteren Ausfertigungen an die bisherige Person erteilt.
  • Wurde die Vollmacht beim Grundbuchamt oder bei einem Gericht verwendet, informierst du auch diese Stelle.

Was kostet der Widerruf beim Notar? Pflicht ist der Notar dafür nicht. Manche lassen ihre Unterschrift unter dem Widerruf trotzdem beglaubigen, damit eine Bank oder das Grundbuchamt keine Zweifel hat. Für den Widerruf gelten dieselben Wertvorschriften wie für die Vollmacht (§ 98 Abs. 5 GNotKG). Eine reine Unterschriftsbeglaubigung kostet je nach Geschäftswert etwa 20 bis 70 € plus Auslagen und Umsatzsteuer, eine Beurkundung deutlich mehr. Die Gebührenrechnung im Einzelnen steht unter Was kostet eine Vorsorgevollmacht?.

Ändern statt widerrufen

Eine Vollmacht lässt sich nicht nachträglich umschreiben. Ändern heißt: neue Vollmacht mit aktuellem Datum, die alte widerrufen und einsammeln. Typische Anlässe:

  • Trennung oder Scheidung. Die Vollmacht für den Ehepartner erlischt nicht automatisch, wenn die Ehe endet. Wer das übersieht, hat im Ernstfall den Ex-Partner als Vertreter.
  • Eine weitere Person soll dazukommen, etwa ein erwachsenes Kind als Ersatz.
  • Der Umfang passt nicht mehr, zum Beispiel, weil eine Immobilie dazugekommen ist oder digitale Konten geregelt werden sollen.

Nicht jeder Wechsel braucht eine neue Vollmacht. Bei einem Umzug bleibt die Vollmacht gültig, auch wenn darin die alte Anschrift steht. Aktualisieren solltest du dann nur den Registereintrag und den Aufbewahrungsort.

Als Bevollmächtigter die Vollmacht zurückgeben

Auch die andere Seite kann aussteigen. Hinter einer Vorsorgevollmacht steht in aller Regel ein Auftrag, und den kann die beauftragte Person jederzeit kündigen (§ 671 Abs. 1 BGB). Niemand muss gegen seinen Willen Bevollmächtigter bleiben.

Eine Grenze gibt es: Die Kündigung darf nicht zur Unzeit kommen. Der Vollmachtgeber muss Gelegenheit haben, anderweitig vorzusorgen, es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund. Wer ohne solchen Grund mitten in einer laufenden Angelegenheit hinwirft, muss den Schaden ersetzen (§ 671 Abs. 2 BGB). So gehst du vor:

  • Solange der Vollmachtgeber selbst entscheiden kann: mit ihm sprechen, schriftlich kündigen, das Original zurückgeben. Er kann dann eine andere Person bevollmächtigen.
  • Wenn er es nicht mehr kann: Dann kann auch niemand Neues bevollmächtigt werden. Informiere das Betreuungsgericht, damit es einen Betreuer bestellt, und führ die dringenden Angelegenheiten bis dahin weiter. Wie das Verfahren läuft, steht unter Betreuungsgericht: Ablauf, Dauer, Kosten.

Widerruf bei Demenz: wenn der Vollmachtgeber nicht mehr kann

Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Vollmacht nicht mehr wirksam widerrufen. Bei Demenz oder nach einem schweren Schlaganfall ist das die Situation, für die die Vollmacht gedacht war. Sie kann dann aber auch nicht mehr ohne Weiteres beendet werden, wenn etwas schiefläuft.

Angehörige können die Vollmacht nicht widerrufen, auch Geschwister oder Ehepartner nicht. Ihr Weg führt über das Betreuungsgericht, das sie auf einen Missstand hinweisen können. Das Gericht hat drei Stufen:

  1. Kontrollbetreuer. Gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass die bevollmächtigte Person nicht im Sinne des Vollmachtgebers handelt, bestellt das Gericht einen Betreuer, der ihre Tätigkeit überwacht (§ 1820 Abs. 3 BGB).
  2. Ausübung untersagen. Droht eine dringende Gefahr für Person oder Vermögen, kann das Gericht der bevollmächtigten Person die Ausübung verbieten und die Herausgabe der Urkunde anordnen (§ 1820 Abs. 4 BGB).
  3. Widerruf durch den Betreuer. Als letztes Mittel darf der Betreuer die Vollmacht widerrufen, wenn sonst mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erhebliche Schäden drohen und mildere Mittel nicht reichen. Er braucht dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1820 Abs. 5 BGB).

Die Hürden sind bewusst hoch. Eine Vollmacht ist eine Entscheidung, die du getroffen hast, als du es noch konntest, und das Gesetz schützt sie. Umso wichtiger ist es, vorher gut zu wählen und Kontrolle einzubauen, etwa durch zwei Bevollmächtigte oder eine Pflicht zur Rechenschaft. Was dabei hilft, steht unter Vorsorgevollmacht erstellen. Was die Krankheit für Patientenverfügung und Vollmacht sonst bedeutet, steht unter Patientenverfügung bei Demenz.

Neue Vollmacht mit OVE

Wer widerruft, braucht meist gleich eine neue Vollmacht. In OVE änderst du dafür die bevollmächtigten Personen und den Umfang in den jeweiligen Schritten und erzeugst ein neues PDF, ohne dass es extra kostet. Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Vollmachtgebers bleiben nach dem ersten PDF gesperrt. Den Widerruf der alten Vollmacht und das Einsammeln des Originals nimmt dir keine App ab. Hast du auch eine Patientenverfügung, prüf sie gleich mit: Patientenverfügung ändern oder widerrufen. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die neue Vollmacht gleich mit aufsetzen.

  • Eine Frage nach der anderen, in normaler Sprache – kein 40-seitiges PDF.
  • 15 Minuten am Tag. Die ersten Schritte sind kostenlos.
  • Vorlagen orientiert am Bundesjustizministerium. Daten bleiben auf deinem Gerät.

Häufige Fragen zum Widerruf der Vorsorgevollmacht

Wie widerrufe ich eine Vorsorgevollmacht?

Durch eine Erklärung gegenüber der bevollmächtigten Person oder den Stellen, gegenüber denen sie auftritt. Eine Form ist nicht vorgeschrieben, schriftlich mit Zugangsnachweis ist aber sicherer. Entscheidend ist, dass du das Original und alle Kopien zurückforderst und Bank, Ärzte und das Zentrale Vorsorgeregister informierst.

Muss ich zum Notar, um eine notarielle Vollmacht zu widerrufen?

Nein. Auch eine notariell beurkundete Vollmacht lässt sich formfrei widerrufen. Wichtig ist, alle Ausfertigungen zurückzufordern und das Notariat zu informieren, damit keine neuen erteilt werden. Eine Beglaubigung des Widerrufs ist freiwillig und kostet je nach Geschäftswert etwa 20 bis 70 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Was passiert, wenn die bevollmächtigte Person das Original nicht zurückgibt?

Dann kann sie gegenüber Dritten, die vom Widerruf nichts wissen, weiter auftreten (§ 172 Abs. 2 BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht hat sie nicht (§ 175 BGB). Als letzter Weg bleibt die Kraftloserklärung der Urkunde über das Amtsgericht; sie wird einen Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam (§ 176 BGB).

Kann ich als Bevollmächtigter die Vorsorgevollmacht zurückgeben?

Ja. Du kannst den zugrunde liegenden Auftrag jederzeit kündigen, nur nicht zur Unzeit, also nicht so, dass der Vollmachtgeber keine Gelegenheit hat, anders vorzusorgen (§ 671 BGB). Kann er nicht mehr selbst entscheiden, informierst du das Betreuungsgericht, damit ein Betreuer bestellt wird.

Können Angehörige eine Vorsorgevollmacht widerrufen, wenn der Vollmachtgeber dement ist?

Nein. Widerrufen kann nur der Vollmachtgeber selbst, solange er geschäftsfähig ist. Angehörige können beim Betreuungsgericht anregen, die bevollmächtigte Person kontrollieren zu lassen. Das Gericht kann einen Kontrollbetreuer bestellen, die Ausübung der Vollmacht untersagen oder als letztes Mittel einen Widerruf durch den Betreuer genehmigen (§ 1820 BGB).

Endet die Vorsorgevollmacht bei einer Scheidung automatisch?

Nein. Eine Vollmacht für den Ehepartner bleibt wirksam, bis du sie widerrufst, auch nach Trennung oder Scheidung. Wer das nicht will, muss sie ausdrücklich widerrufen und das Original zurückfordern.

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